Teil eines Werkes 
2. Bändchen (1826)
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzſiſcher Literatur

Eduard Ottmann in Gieſen. Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

GCeih und geſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.*.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe veſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2Büchen: 4 Bücher: 6 Bücher: auf Monat: 1 Mk. Pf. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Köſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte zerrifſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen iit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmützte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſ auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

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