Teil eines Werkes 
2. Band (1862)
Entstehung
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Leihbibliothet

5 S.

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Eduard Ottmann in Gieſien, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

GLeih- und c e

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der B cher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines eieien Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus fbezahlt werden und beträgt; für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

. auf Monat: 1 Mr. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Mt. Pf. 4

5. Answürtige Kponnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der zum Erſatz des Ganzen verfiichtet

Ausleihezeit. Dieſelbe i auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird es darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weit erverleihen der Bücher nicht ſtattfinden varf, indem D Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.