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Leihbibliothetk
von Cduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.
Seih- und Zefebedingungen.
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1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. f 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von I jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ 6 den angenommen. ²* 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe .
hinterlegen, welche bei deſſen 3* ckgabe von mir zurückerſtattet
wird.
4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: 2
für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:
auf 1 Monat:— Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk.— Pf.
8 Auswürtige Abonnenten haben füt Hin⸗ und Zuräckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen.
6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.
7. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben⸗


