Teil eines Werkes 
Zweites Bändchen (1797)
Entstehung
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deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von Eduard Otkmann in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

SLeih und Keſebedingungen. 1. Qensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeven Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. S 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ 2

den angenommen. 3. Qäntion. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet o wird.

Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt:.

für nchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: WMet. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 Wer. Pf.

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Auswärtige Lonnenten haben für Hin⸗ und Zurickſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſeldſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders varauf aufmerkſam gemacht, vaß vas Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben⸗