Teil eines Werkes 
8. Band, Die von Hohenstein : Roman : 2. Band (1867)
Entstehung
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Leihbibliothet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Cduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Geſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die BVibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 lihr offen. 2

2. lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

3 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat; 1 W 1 Ff. 3

r 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin- ind Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

deferte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren 2 erkes, ſo iſt der Leſer jumn Erſatz des Ganzen verpflichtet⸗

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden varf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.