Teil eines Werkes 
6. Band (1867) Röschen vom Hofe / von Fr. Spielhagen
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Cduard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und geſebedingungen.

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uihr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen B jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages i den angenommen.*

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, eines Buches, eine dem Werthe deſſelben en hinterlegen, welche bei deſſen Zurückg

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uches wird von ſt zu 24 Stun⸗

bei Entgegennahme tſprchende Summe abe von mir zurückerſtattet

wird.

² 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 W. 5 Pf. 2 Mt. Pf.

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e 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlbrene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erfatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird N beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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