deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur
auf 1 Monat; 1 W— T f.
der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt
6duard Ollmänn in Gießen,
Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.
1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗
Seih- und Zeſebedingungen.
pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens
7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.
* jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗
den angenommen.
2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von
3. Laution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Puches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.
4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:
für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:
3 4 5. Answärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zuxäckſendun
6. Scladenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlbrene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſt Erſatz des Ganzen verpflichtet.
7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſattfinden darf, indem Diejenigen, welche vie⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.
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