Teil eines Werkes 
1. Band (1859)
Entstehung
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manches Folgende vielen unſrer Leſer unverſtänd⸗ lich bleiben.

Als Ludwig XV., faſt noch ein Kind, den Thron von Frankreich beſtieg, konnte man das Land kaum anders als aus dem Mittelalter herausgetreten bezeichnen. Das Reich war in feindliche Provin⸗ zen Pthei jede mit ihrem beſondern Parlament;

ie Bevölkerung ſpaltete ſich in nebenbuhleriſche Claſſen. Der Adel hatte jede reelle Gewalt im Staate verloren, dabei aber ſeine äußere Auszeich⸗ nung beibehalten. Das Volk beſaß keine Rechte das Königthum hatte keine Grenzen. Die Krone verfügte über die Freiheit ihrer Unterthanen durch lettres de cachoet,*) über ihr Eigenthum durch Con⸗ fiscation, und die öffentlichen Einkünfte ganz nach ihrem Gutdünken. Der Adel war ſteuerfrei, und der Clerus nahm für ſich das Recht in Anſpruch, ſich ſelbſt zu taxiren; es fielen ſomit die großen Laſten des Königreichs auf die mittlern und arbeitenden Claſſen.

Dieſer Stand der Dinge war ſchlimm genug,

aber unglücklicher Weiſe nicht das Schlimmſte. Eine Verdorbenheit der Sitten, eine cyniſche Ver⸗ achtung der öffentlichen ſowohl wie der Privattu⸗ genden war durch den Regenten, Herzog von Or⸗ leans, eingeführt worden, der auf die ſchändlichſte Weiſe die Sitten des jungen Königs verdarb ihn ſchon als Knabe mit dem Laſter in ſeiner ver⸗ lockendſten Geſtalt umgab und ſterbend den Monar⸗

*) Vom König unterzeichnete Verhaftsbefehle, welche der Po⸗

lizeiminiſter vorräthig hatte und in welche nur der Name des zu Verhaftenden eingetragen zu werden brauchte. B.