Teil eines Werkes 
1. Band (1858)
Entstehung
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S

Leihbibliothet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

eih- und cieſebedingungen.

1. Ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe ver Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2 Legepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 f. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bi Bücher: 6 Bücher:

auf1 Monat: N Mt.f 1, M 57 S 2 Mr. Pf.

5. 5 Auswürtige Khonnenten! haben für Hin⸗ und Zurückſendung 82. auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und a Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Lavenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz Ganzen verpflichtet.

16 Ausfeihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir e auch dafür zu ſtehen