Teil eines Werkes 
4. Band (1860)
Entstehung
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Leiiöliother

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Eduard Oltmunn in Gießen,

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. cLeih- und Seſebedingungen. S

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Abe der Bücher jeden Tag von Morgens

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

7 Uhr bis Abends 8. Uhr offen. 2 2. hesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme . eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprch

chende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: Pf. 1 Mk. 50 Pf. Pf. 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſi vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſi der Leſer Erſatz des Ganzen verpflichtet. )

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben⸗

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