Teil eines Werkes 
3. Band (1857)
Entstehung
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Leihbiblivth

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

vo 6 Cdnard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

cLeih- und Leſebebingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens n.

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offe

2. Desepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtatret wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher:

8 Monat: Pf.

6 Bücher: 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zuräckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der

adenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer irin Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. eihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.