Teil eines Werkes 
3. Band (1859)
Entstehung
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Eduard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Ceih- und geſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr vis Abends 8 Uhr offen. 2 Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Srun⸗ den angenommen. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet Vird. muß voraus bezahlt werden und eträgt:. für venttich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: I W Pf 1 Wr 6 Pf 2 Wr Pf

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5 Answärtige Wonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß ver

Lavenpreis erſetzt werden. 3. das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder vefecte Buch ein Theil eines größeren Wertes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.