Teil eines Werkes 
4. Band (1827)
Entstehung
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deutf cher, engliſcher und franzöſiſcher

cLeih- und eſebedingungen.

11offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und der Bücher jeden Tag von Morgens bie Ahens Uhr bfen 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von em Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ ngenommen. 2 Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

3 Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 2 Wr. Pf. 1 M. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und ſ. defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſ ever⸗ lorene oder defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer jun Erſatz des Ganzen . Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Te ſ n beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indemwelche die⸗ ſelben n mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

6nard Ottmünn in Giehen,

legen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet c 3

Tage feſtgeſetzt und wird

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