Teil eines Werkes 
2. Theil (1844)
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöfiſcher Literatur

von 5 6 Cdnard Olkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

SCeih und Jeſebebingungen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen..

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe Skter welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

beträgt

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: . auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Me. 50 Pf. 2 W. Pf. 3

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mir Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren erkes, ſo iſt der Leſer jun Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden varf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

1 Ofensein der Bibliothek. Die vitriveher ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden

ag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

5 Answürtige Kbonnenten haben füt Hin⸗ und Zuräckſ endung