Teil eines Werkes 
1. Theil (1844)
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deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur on

v. Cdnard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

ceih- und Leſebedingungen.

pfangnahme der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Vuches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Vuches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe

hinterlegen⸗ welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat; 1 Nr Pf.

5. Auswärtige Ahonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Lavenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene beſchinutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt ſre Erſatz des Ganzen verpflichtet. eihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird darauf aufmerkſam gemacht, daß das eiterverleihen r nicht ſtattfinden darf indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben⸗

1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

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