Teil eines Werkes 
2. Band (1838)
Entstehung
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Leihbibliothek deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

Cdnard Oltmunn in Gießen,

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Seih- und Geſebedingungen. 1 offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeven Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 2 ½ Stun⸗ en angenommen.

Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

3. Caution. eines Buches, eine dem Werthe veſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt:

für wochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf 1 Mk. 50 Pf. 2 Mt. Pf. 3

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſ endung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen-

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene vder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganſen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem. Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir gelieh

2 Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von 6

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