Teil eines Werkes 
2. Band (1840)
Entstehung
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Leihbibliothekt

deutſcher, engliſcher und franzöfiſcher Literatur v

Eduard Ottmann in Gieſten, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Feſebedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr pffen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Vuches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:.

für nchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mt. 50 Pf. 2 M Pf.

3 .

2 Snswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchinutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmützte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer i Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

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beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das 2 eiterperleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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