Teil eines Werkes 
Neunter Theil (1833) Cymbeline
Entstehung
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Leihbiblivthet deutſcher, engliſcher und franzö iſcher Literatur 1 von Cdnard Ollmann in Gieſen. Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. S

Leih und Keſebedingungen. 1 Ofengein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteh

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t zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von 7 uy bis Abends S. Uhr offen. 5 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Vuches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3§ 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Puches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe tinterlegen⸗ welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

für nchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 M. 50f. 2 W Pf. 3

5. Auswärtige Ahonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlörene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern 2c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmützte, ver⸗ lorene oder deferte Buch ein Theil eines größeren erkes, ſo iſt der Leſer ſ Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſgeſeht und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das 2 eiterperleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben