Teil eines Werkes 
3. Band (1860)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

04939

6235

Leihbibliothek

deutscher, englischer und französischer Literatur

von

Eduard Ottmann in Gießen,

Schloßgasse Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Lesebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek steht zur Gm­pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages ist zu 24 Stun­den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Personen müssen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe desselben entsprechende Summe hinterlegen, welche bei dessen Zurückgabe von mir zurückerstattet wird.

4. Abonnement. Dasselbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich

auf 1 Monat:

3

"

"

6 Bücher:

2 Bücher:

4 Bücher:

1 uit. 2

Pf. 1 war. 50 f. B

2 Wt. 4

Pf.

5. Auswärtige Abonnenten baben für Hin- und Zurücksendung der Bücher auf ihre eigenen Kosten und Gefahr selbst zu sorgen. 6. Schadenersatz. Für beschmußte, zerrissene, verlorene und defecte Bücher( namentlich bei solchen mit Kupfern 2c.) muß der Ladenpreis erseßt werden. Ist das zerriffene, beschmutzte, ver­lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, so ist der Leser zum Ersaz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieselbe ist auf 14 Tage festgesetzt und wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht stattfinden darf, indem Diejenigen, welche die­selben von mir geliehen, auch.dafür zu stehen haben.