Teil eines Werkes 
Zweiter Theil (1828)
Entstehung
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4. Leihbibliothek

3 deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Eduard Oilmann in Gießen Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Leih- und Aeſebedingungen

1. Ofrensein der Ribliothek. Die Bibliother ſteht zur Em.

p angnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens offen. 3

7 Uhr bis Abends 8 Uhr

2. Lesepreis. Bei ückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen. 8

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Ent gennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprecheng de Summe binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet ird.

w 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 3 8 3

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: N8

auf 1 Monat: 1 M. Ff. 1 Mr. 50 Ff. 2 NM. P. 15. Auswärtige Avonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der 5 Padenpreis herei mheentlich9 Iſt vir zerriſſene, deſch tzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. „ 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 eh feſtgeſetzt und wird

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3 beſonders darauf aufmerkſam gemacht, da den Bücher nicht ſtattfinden darf, indem elbe

das Weiterverleihen i teitnigen, welche die⸗ i von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und 3 4⁴