Teil eines Werkes 
Zweiter Theil (1828)
Entstehung
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4. Leihbibliothek

3 deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur Eduard Oilmann in Gießen Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Leih- und Aeſebedingungen

1. Ofrensein der Ribliothek. Die Bibliother ſteht zur Em.

p angnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens offen. 3

7 Uhr bis Abends 8 Uhr

2. Lesepreis. Bei ückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen. 8

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Ent gennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprecheng de Summe binterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet ird.

w 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 3 8 3

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: N8

auf 1 Monat: 1 M. Ff. 1 Mr. 50 Ff. 2 NM. P. 15. Auswärtige Avonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der 5 Padenpreis herei mheentlich9 Iſt vir zerriſſene, deſch tzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 eh feſtgeſetzt und wird

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3 beſonders darauf aufmerkſam gemacht, da den Bücher nicht ſtattfinden darf, indem elbe

das Weiterverleihen i teitnigen, welche die⸗ i von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und 3 4⁴