Teil eines Werkes 
[1] (1801)
Entstehung
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Leihbibliothek

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. 5

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 4. 8

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird. d 4. Abonnament. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: 8 3 für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 6 und Zuräckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetkt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ eelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben

1. 66616 2,75,cs ie 6..

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