Teil eines Werkes 
3. Theil (1835)
Entstehung
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Jeih- und Ceſehedingungen.

]. ofrensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

1

½⅜ pfangnahme und Nüdaabe der Bücher jeden Tag von Morgens 3 7 4

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3 wird.

Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 3

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 3 3 3 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme s Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe eerlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mt. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf. 3

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurüͤckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ orene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer Lune Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattſinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.