Teil eines Werkes 
2. Bändchen (1834)
Entstehung
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f deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 1 von. + Eduard Ottmann in Gießen, 5 Schloßgaſſe Tit. A. Nr. 256. Jeih- und Seſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Nichgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. I 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von ] jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ e den angenommen. 4. 4 3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe 21 hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet mur 3

be 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und ſl beträgt: 7 ſ für müochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Nr. f. 1 Mk. 50 Ff. 2 N. f.(.

4 7 5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſ zmutzte, ver⸗ ſſ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt e der Leſer jun Erſatz des Ganzen verpflichtet. 2 . Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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