Teil eines Werkes 
2. Theil (1822)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Leihbibliothekt deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von Cduard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih und Jeſebedingungen.

1. ofensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 8. 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Vuches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt: für nichentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: W. NW 1N

S Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſ endung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu forgen. 6. Schadenersatz. Für beſchinutzte, zerriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer ſ Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe, iſt auf 14 Tage ſeügeſebt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

3