Teil eines Werkes 
5. Theil (1832)
Entstehung
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Leihbiblivthet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur

von

Cduard Oltmann in Gießen,

1. Oflensein der Bibliothek. Die ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden ag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 2

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſfelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. cſeih- und eſebedingungen.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt:

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 50 Pf. 3

6 Bücher: 2 N f.

5 Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſekbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defeete Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern c.) muß der 5 Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ orene oder defecte Buch ein Theil eines größer Werkes, ſo iſt 6 der Leſer Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird eſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das W der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben⸗

eiterverleihen welche die⸗

vetite

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