Teil eines Werkes 
2. Band (1822)
Entstehung
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Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. cLeih- und Seſehedingungen. 1. Oflensein der Bibliothek. Die S ſteht zur Em⸗ 6 pfangnahme und der Bücher jeden ag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Vuches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen. 6 3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet witd.

5 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt 3. 2

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 M 5 P 2 Pf. 3.

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchinutzte, zerriſſene, verlbrene und

defecte Bücher tli mit Ku

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brene oder vefecte Buch ein e er Leſer zum Erfatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ansleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben⸗

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