Teil eines Werkes 
1. Theil (1821)
Entstehung
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bis ſie am Ende ganz verzweifelt und der Kuͤn⸗ ſte des Friedens voͤllig uͤberdruͤſſig wurden. Die Vaſallen der Kirche waren dagegen bloß verpflichtet, bei allgemeinen Veranlaſſungen un⸗ ter den Waffen zu erſcheinen, und konnten zu an⸗ derer Zeit ihre Pachtungen und Lehne*)(Feus) in verhaͤltnißmaͤßig ſicherer Ruhe beſitzen. Da⸗ her zeigten ſie auch in Allem, was ſich auf die Bebauung des Bodens bezog, weit mehr Ge⸗ ſchicklichkeit, und waren deshalb reicher und ge⸗ bildeter, als die kriegeriſchen Dienſtmannen der

unruhigen Barone und Adlichen in ihrer Nach⸗

barſchaft.

Der Aufenthalt dieſer kirchlichen Vaſallen war gewoͤhnlich in einem kleinen Dorfe oder Flecken, wo, der gegenſeitigen Unterſtuͤtzung und

*) Kleine an Vaſallen und ihre Erben ausgegebene Beſitzungen, wofür eine kleine beſtimmte Abgabe und ein mäßiger quantitatiper Fruchtertrag erlegt werden mußte. Dies war eine Lieblingsart der

Geiſtlichkeit, die Beſitzungen ihrer Klöſter zu bevöl⸗.

kern, und manche Nachkommen ſolcher Lehnsleute (Feuars) wie ſie hießen, ſind noch jetzt im Beſitz ihres Familien⸗Erbes in der Nachbarſchaft der gro⸗ ßen Klöſter in Schottland.