Teil eines Werkes 
5. Theil (1824)
Entstehung
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Leih ihbibliothet

deutſcher, engliſcher und franzö öſiſcher Literatur

Ednard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Aeih- und Teſehedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von.. 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

f been Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ en zangenommien.

. Caution. Anbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme ein s Buches, eine dem Werthe deſſelbe

n entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgab

e von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezah beträgt;

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: nf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf.

lt werden und 6 Bücher: 2 Mk. Pf. 5. N ausrrrtig, Abonnenten haben für Hin⸗

und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſeldſt zu ſorgen. 8 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene

verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kup

fern ꝛc.) muß der

Ladenpreis e erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

6 lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

de en verpflichtet.

7. Auslöihezeit, Dieſelbe 8 auf 14 ichtet feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufm erkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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