35 Schwurgerichtes verrieth deutlich, wie voͤllig es von dem Beweiſe der Thatfrage uͤberzeugt war. Es erklaͤrte, daß Porteous ein Gewehr unter das, bei der Hinrichtung verſammelte Volk abgefeuert, und ſeinen Leuten Befehl zum Feuern gegeben haͤtte, wodurch viele Leute waͤren getoͤdtet und verwundet worden, daß aber zu gleicher Zeit der Gefangene und ſeine Soldaten, durch Steine, welche der Volkshaufen unter ſie geworfen, ver⸗ wundet und getroffen worden waͤren. Auf dieſen Ausſpruch faͤllte das Obergericht das Todesurtheil gegen den Hauptmann Porteous, und verfuͤgte, ihn nach gewoͤhnlicher Weiſe auf dem gemeinen Richtplatze am g. September an einen Galgen zu haͤngen und alle ſeine beweglichen Guͤter ein⸗ zuziehen, wie es das ſchottiſche Geſetz in Faͤllen
eines abſichtlichen Mordes verordnet hat,


