Teil eines Werkes 
1. Theil (1822)
Entstehung
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2. Lesepreis.

hinterlegen, we wird.

beträgt: für wöchentlich auf 1 Monat:

Ladenpreis erſetz

ſelben von mir

5. Auswärtige Avonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſe

o*. rd Olkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Jeſebedingungen.. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ en angenommen. 1 3

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe llche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 4

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

2 ⁄Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: ., 1 Mk. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

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chmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

t werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defeete Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo i der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe 8 1

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

Leihbibliothet

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur n

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