Teil eines Werkes 
3. Theil (1825)
Entstehung
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58 ein. Niemand hat ein Recht, den Gatten zu belehren, wie er ſeine Frau halten ſoll. Gefaͤllt es ihr nicht bei ihm, ſo kann ſie von ihm gehen. Ein Clansmann iſt kein guͤltiger Zeuge gegen einen Haͤuptling. Freundliche Worte hat mancher junge

Mann mit einer ſchoͤnen Frau gewechſelt,

und waͤre er darum ein Verbrecher, ſo ſind wir's Alle. Wo Haß und Eiferſucht hauſt, da weicht die Gerechtigkeit und nichts laͤßt ſich von der Billigkeit erwarten. Das Laſter nahm ich nie in Schutz; aber blindlings habe ich den nie geſtraft, auf den ein bhloßer Verdacht ruht.,.

„War das auch Recht, daß ihr mich uͤberſielet? Kommt. Cormar, folgt mir, und wer uns den Weg verſperrt, der ſoll uns nicht feige finden. Geluſtet's Euch, daß der Boden der Halle mit Blut ge⸗ faͤrbt werde, ſo koͤnnt Ihr das haben. Ich

kann's nicht ertragen, daß ein Haͤuptling

wie Cormar ſo erniedrigt werde. Und

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