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doch keine Strafse dorthin, und es ist mir uner- klärlich, wie eine blose Liebhaberey an dem Ma- lerischen der Gegend den Deutschen in einer so stürmischen Nacht dahin geführt haben sollte. Er hat offenbar einen schlechten Streich vorge- habt, und sich bey der Celegenheit in seiner ei- genen Schlinge gefangen. Mec lex justitior ulla!*
Der Richter gab zu, daſs in diesem Umstande allerdings etwas Geheimniſsvolles liege, und ent- schuldigte sich zugleich, daſs er nicht weiter in Dousterswivel gedrungen sey, da seine Aussage freywillig gewesen. Allein zur Unterstätzung der Haupibeschuldigung berief er sich auf die Angabe Aickwood's, in Betreff des Zustandes, worin man Dousterswivel gefunden häbe, und wodurch das wichtige Factum begründet ward, daſs der Bett- ler die Scheune, worin er sich auſgehalten, ver- lassen habe, und nicht wieder dahin zuriickge- kehrt sey. Zwey Personen, welche zu dem Be- sorger des Leichenbegängnisses aus Fairport ge- hörten, und in dieser Nacht der Beerdigung der Cräfin Glenallan beygewohnt, hatten ebenfalls ausgesagt: da man sie zur Verfolgung zweyer ver- dächtigen Personen abgesandt habe, welche in dem Augenblicke, als der Leichenzug bey den Ruinen von St. Ruth ankam, dieselben verlassen, und vielleicht einiges von dem Leichengepränge hätten stehlen wollen, so wären dieselben bald ihren Augen entschwunden, bald hätten sie sie


