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laubniß entfernt hatten, zu ihren Corps zuruͤckzu⸗ bringen, und eine außerordentliche Aushebung von 40,000 Man Reiterei zu bewerkſtelligen hatte, kehrte nicht eher als gegen fuͤnf bis ſechs Uhr Abends in ſein Haus, in der Rue Cisalpine zuruͤck; Joſeph und ſeine Frau waren faſt ſtets da. Joſeph leitete die Unterhaltung zuweilen auf die Unfaͤhigkeit des Direk⸗ toriums, die Unmoͤglichkeit der Fortdauer des gegen⸗ waͤrtigen Standes der Dinge, und die Nothwendig⸗ keit der Umaͤnderung der Verwaltung.
Bernadotte im Gegentheil war der Meinung daß wenn die Zahl der fuͤuf Direktoren auf drei beſchraͤnkt wuͤrde, von deuen jeder alle drei Jahre aus ſeinem Amte traͤte, die Verfaſſung ſehr wohl ſortbeſtehen koͤnnte. Er fand in dieſer Regierungsform die Er⸗ richtung eines ausſchließlich mit der Regierung des Staats beauftragten patriziſchen Standes. Die ro⸗ miſche Republik war ſein Vorbild, und er ſah in der Verfaſſung des Jahres II. eine große Aehnlichkeit mit den konſulariſchen Privilegien und den Rechten der Senatoren. Nach dem 135. Artikel dieſer Verfaſſung konnte Niemand nach einer Stelle im Direktorium ſtreben, ohne vorerſt ein Mitglied eines der zwei be⸗ rathenden Koͤrper, ein Staatsminiſter u. ſ. m. gewe⸗ ſen zu ſeyn. Da dieſe Bedingung in ſeinem Falle bereits erfuͤllt war, ſo war es natuͤrlich, daß er die Erhaltung einer Regierungsform wuͤnſchte, die ihn


