46 unter der Bedingung, daß jeder bis jetzt noch ſtrei⸗ tige Punkt zu ſeinen Gunſten entſchieden werde.
Es war ungereimt, zu glauben, daß England nach der in Rußland erfolgten Kataſtrophe ſich Be⸗ dingungen gefallen laſſen wuͤrde, die es ausgeſchlagen hatte, als Napoleon noch an der Spitze einer uner⸗ meßlichen Armee in voller Siegeshoffnung ſtand. Als daher Oeſterreich ſich dem Hofe von St. James als Vermittler aubot, begnuͤgten ſich die engliſchen Mi⸗ niſter, auf die uͤbertriebenen Forderungen Frankreichs, wie ſolche in einigen fuͤr aͤcht gehaltenen Dokumen⸗ ten enthalten waren, aufmerkſam zu machen, und ſtellten das Anſinnen, daß Napoleon vorerſt dieſe Do⸗ kumente verlaͤugnen und einige Zugeſtaͤndniſſe ma⸗ chen oder verſprechen moͤge, indem ſie ſich ſonſt in keine Unterhandlung einlaſſen koͤnnten.
Im Ganzen war es klaͤr, daß das Schickſal der Bgelt abermals der Entſcheidung des Waffengluͤcks uͤberlaſſen werden, und daß noch viel Blut werde fließen muͤſſen, ehe ein allgemeiner Friede zu Stande kommen koͤnne.
Napoleon ergriff jetzt eine Staatsmaßregel, durch die er offenbar ſeinen Schwiegervater, den Kaiſer von Oeſterreich, gewinnen wollte. In ſeiner Abwe⸗ ſenbeit ſollte eine Regentſchaft Statt finden, und die Kaiſerin Marie Louiſe ward zur Regentin ernannt, jedoch ohne wirkliche Gewalt, da Napoleon ſich aus⸗
ſchliehlich das Rechtvorbehielt, alle Senatsbeſchluͤſſe in


