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Leihbibliothek
deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur
von Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.
Jeih- und Jeſebedingungen.
1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.
2. Leseprei jedem Tag 5 den angenommen.
3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zuruckgabe von mir zuruckerſtattet wird.
4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: 1
Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun
für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: „—————— auf 1 Monat: 1 Mt.— Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk.—
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und Zurückſendung
„— 1 5„ 5. Auswärtige Abonnenten haben für der Bucher auf ihre eigenen Koſten und Geſahr ſelbſt zu ſorgen.
6. Schadenersatz. r beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden.— Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.
7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bucher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.
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