Teil eines Werkes 
3. Band (1859)
Entstehung
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Leihbibliothek dentſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur von 2 Cduard Hitmann in Gieſen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Weih und Teſebedingungen.

ofensein der Bibliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗ 4 pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. 2 Pesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

ſe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

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beträgt: S 5

für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

5 Auswürtige Khonnenten haben für Hin- und Zurlickſendung 4

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛe.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das. zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo i ver Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7 Ausleihereit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden varf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.