Teil eines Werkes 
3. Theil (1824)
Entstehung
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10ſensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

den angenommen.

hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen

Leihb hek 3

deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 5 von 6dnard Otkmann in Gieſen, 4

Feih- und geſebedingungen.

7 Uht bis Abends 8 Uhr offen. 2. Pesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens F jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ 1

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

wird. 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt; für wochentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

2 auf 1 Monat: 1 F Pf. 2 W Ff.

5 5. Auswärtige Konnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und vefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ torene oder defecte Buch ein Theil eines. größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſ auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird F

ver Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ehen haben. 3