Teil eines Werkes 
2. Theil (1824)
Entstehung
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ſe jedem Tag 5 Pf bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

von 2 ard Oltmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit, A. Nr. 256.

Jeih und eſebedingungen. 1 Oflensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗

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pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 offen. 2 Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

den angenvmmen. 4

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe 13 hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet rd

3 4. Aonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eträgt; für wochentlich 2Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf WMonat: T V F

Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen⸗ 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt B der Leſer zum Erſatz des Genſen verpflichtet.

7 Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird

beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen ß der Bücher nicht ſtattfinden darf, inden Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.