Teil eines Werkes 
2. Abtheilung : 3. Band (1874)
Entstehung
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daß Sophie Schwing, Ihre Nichte, in das Haus ihrer Eltern zurückkehrt.

Als Gegenleiſtung bewilligt der Herr Paſtor von Schwing, daß die Wittwe den Namen ſeines Bruders fortführt, ebenſo ihre Kinder, er verſpricht jede Ver⸗ folgung aufzugeben, der Baronin nach ihrer Wahl Sachen im Werthe von ſechshundert Thalern aus dem Eigenthum des Verſtorbenen zurückzugeben und ihr eine Rente von fünfzehnhundert Thalern jährlich zu zahlen. Erhebt ſie keine Anſprüche anderer Art, verpflichtet ſich Marco, niemals Erbanſprüche zu erheben, ſo ſoll nach Verlauf von drei Jahren die Penſion capitaliſirt, das

entſprechende Capital für die Baronin und ihre Kin⸗

der gerichtlich deponirt werden.

Ich glaube, ſchloß Streber,das ſind Vor⸗ ſchläge, die Sie annehmen können.

Ich würde ſie annehmen, verſetzte der Arzt, wie gering auch die Entſchädigung im Vergleich zu den Summen iſt, auf welche die Baronin verzichten ſoll, weil es eine große Erleichterung für die Baronin wäre, jede Beziehung zu Ihnen und dem Herrn Paſtor für alle Zeit abzubrechen, aber ich kann Einzelnes darin nicht annehmen, ohne gewiſſe Beſchränkungen. Was die Rückkehr meiner Nichte in ihr elterliches Haus betrifft, ſo kann ich nur verſprechen, ihr dieſen Rath zu er⸗