Teil eines Werkes 
2. Abtheilung : 3. Band (1874)
Entstehung
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Leihbibliother.

deutſcher, engliſcher umd franzöſiſcher Literatur f

Eduard Ofkmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Seih- und Jeſebedingungen. 1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ kangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Ühr bis Abends 8 hr offen. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von

T 2. Lesepreis. jedem Tag 5 Pin bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ Veie angenomm 4

laution. Aünbekannse Perſonen müſſen, bei Eutzegernahune

ines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zuruͤckgabe von mir zurüͤckerſtattet

wird. 195 honemenle

5 ber oschentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: auf 1 Monat: 1 Mtr. Pf. 1 Mk. 50 Pf. 2 Mk. Pf.

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5. Auswärtige Abonnentenbaben für Hin⸗ und Zurkekfendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen seh Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. das zerriſſene, beſ mutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines Auüßtten Verkes, ſo iſt

der Aüſen zumn Erſatz des Ganzen verpflichtet

Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Lage feſäiſeht und. dhe 1 eiterverleihen

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Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

beſonpene vuruf aufmerkſam gemacht, daß das der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, we Ache die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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