Teil eines Werkes 
1. Theil (1831)
Entstehung
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e=h, Leihbibliothen⸗ deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher L

von Eduard Ottmann in Gief Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Aeih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.. 2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Bu⸗ jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt den angenommen. 3

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei En⸗ eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechen hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zun u wird.

S 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt v r eträgt: 5

für wechentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 B 85 auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Mr. 50 Pf. 2 1/ 11 1 5 9 1 11. 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zur ü der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt z4

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verl 8. defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern 2c.) Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſch. u lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren We rt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt n beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weit er der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, w ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.