Teil eines Werkes 
1.Theil (1826)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Leihvibtiochet

deutſcher, engliſcher und franzöf iſcher Literatur

Eduard Oftmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Teih- und Jeſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothet ſteht zur Em⸗ Vfinanahan⸗ und Rückgabe ver Bücher jeden Tag von Morgens

Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe Fitetdar welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurſickerſtattet ſ. wird.

6 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und eträgt 1 für gt hentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 e

1 M. f

er 1 Monat: 1 Mr. Pf. 1 Ml. 59 uf 2 Mt. f

5. Auswärtige Abonnenten, haben für Hin⸗ und Aaria auin der Bücher auf ihre eigenen Koſten und G fahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet..

7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ 1. von mir geliehen, uh dafür zu ſtehen haben.