rend Stürmer und ſeine Freunde in’'s Gefängniß geführt wurden.
Der eingeleitete Prozeß hat zu ſeiner Zeit ein ungeheueres Aufſehen aus mannigfachen Grün⸗ den erregt und den Ruf einer cause célebre er⸗ langt. Beſonderes Intereſſe erlangten aber die Gerichtsverhandlungen durch das verſchiedene Ur⸗ theil zweier Aſſiſen. Durch einen eigenen Zufall, wie er in der gerichtlichen Praris nicht ſelten vor⸗ kommen mag, wurde Stürmers Sache einem an⸗ dern Gerichtshofe überwieſen, während Wimmer⸗ chen und Beck noch in derſelben Schwurgerichts⸗ periode ihr Urtheil empfingen.
Der Reviſor und der Doktor waren wegen Diebſtahls angeklagt, von den Geſchworenen jedoch freigeſprochen.
Das große Publikum nahm an dieſem ſeltſa⸗ men Prozeß den lebhafteſten Antheil, Zeitungsar⸗ tikel und Brochüren hielten die öffentliche Meinung in andauernder Spannung. Die Gräfin hatte alle mögliche erlaubte und unerlaubte Mittel angewen⸗ det, um die Gefangenen zu unterſtützen und das ganze Unternehmen, deſſen Urheberin und morali⸗ ſche Unternehmerin ſie allein geweſen war, im mil⸗
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