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Abriß der Länder- und Staatenkunde, besonders von Deutschland : mit beständiger Hinsicht auf die neuesten Veränderungen und kurzen historischen Notizen / bearbeitet von Johann Heinrich Müller, Lehrer an der Realschule zu Hattinger, in der Grafschaft Mark
Entstehung
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55 auf. Faſt in allen Gegenſtaͤnden die auf Handel

und Schiffarth Bezug haben, uͤbertreffen die Britten alle uͤbrigen europaͤiſchen Nationen.

7) Religion. Herrſchend iſt in England die biſchoͤfliche oder hohe Kirche, wozu ſich der Koͤnig bekennt; in Schottland die ſogenannte presbyte⸗ rianiſche, welche keine Biſchoͤfe wie die vorige, ſondern nur Prediger und Aelteſten zu Vorſtehern annimmt, und in Irrland bekennen ſich die meiſten Einwohner zur katholiſchen Religion, ohngeachtet dieſe keine durch Geſetze beſtaͤtigte kirchliche Einrich⸗ tung hat, und die reformirte Kirche auch hier die herrſchende iſt. Geduldet werden hier uͤbrigens alle andere Religionspartheyen und Sekten, ſo wie auch die Juden, deren es jedoch verhaͤltnißmaͤßig nur wenige giebt.

8) Landes⸗Regierung. Großbritannien iſt eine eingeſchraͤnkte Monarchie, deren Koͤnig zwar die völlige geſetzausuͤbende Gewalt beſitzt, die geſetzge⸗ bende aber mit dem Parlamente theilt. Das Par⸗ lament beſteht aus dem Oberhauſe, worin die hohe Geiſtlichkeit und der Adel; und dem Unterhauſe, oder dem Hauſe der Gemeinen, worin die Abgeordneten des uͤbrigen Ritterſtandes und der ſtimmfaͤhigen Staͤdte und Flecken Sitz und Stimme haben. Das ehemalige

irrlaͤndiſche Parlament iſt jetzt mit dem britanniſchen vereiniget. Uebrigens iſt der Thron erblich, auch in weiblicher Linie, der Koͤnig fuͤhrt außer ſeinen gewoͤhn⸗