Teil eines Werkes 
2. Band (1859)
Entstehung
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Sache engliſcher und ffranz ſiſcher Literatnr

Eduard Ottmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und Zeſebedingungen. 1. 0Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ vſonanayme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ angenommen.

Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe

nement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

eentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher: 3 2 2

1 Monat: 1 Mi. Pf. 1 Mr. 50 vf 2 M.

5. Ausärtige Ahonnenten haben für Hin⸗ und zuraf endung der Bucher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu Fodde 6. Schadenersatz. Far beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei edan mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder veferte Buch ein Theil eines größeren Werres, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 7. Ausleihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſebt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ 18 von mfr geliehen, auch dafür zu ſtehen huban.

Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

‚legen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet

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