Teil eines Werkes 
3. Band (1860)
Entstehung
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Leihbibliothek

Schloßgaſſe Seih- und

1. Offensein der Bibliothen

¹

2. Lesepreis. Bei Rückgab

den angenommen.

hinterlegen, welche bei deſſen wird.

4. Abonnement. Daſſelbe beträgt:

pfe angnahme und Rückgabe der Bücher jede 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

3. Caution. Unbekannte Perſonen müſſen, ¹ eines Buches, eine dem Werthe deſſelben en

Lit. A. Nr. 256.

Jeſebedingungen. k. Die Bibli

e eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

muß

othek ſteht n Tag von Morgens

ſ. deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 7

bei Entgegennahme tſprchende Zurückgabe von mir zurückerſtattet

voraus bezahlt werden und

zur Em⸗

Summe

Eduard Ottmann in Gießen, b

d

für wöchentlich auf 4 Monat:

2 Bücher:

4 Bücher: 6 Bücher:

endung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

her(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausſeihezeit- Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf nufmerkſam gemacht, daß das Weiterv erleihen l. der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir getbehen auch dafür zu ſtehen haben

1 Mr. gf 1 Mk. 50 Ff. 2 Nr. Pf. d 2 5. dauswärtlge Abonnenten haben für Hin⸗ und Zuri ückſen b

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Büch 1