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Die Erben von Wollun : Novelle / von Ernst Fritze
Entstehung
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Leih- und Leſebedingungen.

1. Offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Nückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen..

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprechende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

anf t Monat: 1 Mr. pf 1 Nk. 50 Pf. 2 Nk.Ff.

s Auswärtige Abonnentenhaben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen. 6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und bdefecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern dc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ korene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet. 3 7. Ausleihezeit. Dieſelbe 8 auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufm erkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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