Teil eines Werkes 
2. Band (1857)
Entstehung
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Leihbibliothe deutſcher, engliſcher und franzöſiſcher Literatur 4 Eduard Ottmann in Gießen,

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Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256. Seih- und Ceſebedingungen. 68 1. Offensein der, Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ ſie

1 pfangnahme und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen. ſ

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von( jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ 5 den angenommen. 3

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet 8 wird.

9 4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und ſ eträgt:* für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher: 6 Bücher:

auf 1 Monat: 1 Mk. Pf. 1 Nk. 50 PFf. 2 Nk.. 3 3 3 3

5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mir Kupfern ꝛc.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. deusjeinezerie Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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