Teil eines Werkes 
2. Band (1863)
Entstehung
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deutſcher, engliſcher und

1. Offensein der Bibliothek. pfangnahme und Rückgabe der B 7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

den angenommen. 3. Caution. eines Buches, eine dem Werthe hinterlegen, welche bei deſſen Zu wird.

beträgt: für wöchentlich auf 1 Monat:

2 Bücher: 1 Mct. Pf.

der Bücher auf ihre eigenen Koſte

Leibbibliocher

von. Eduard Oktmann in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leiß- und Teſebedingungen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗

Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme

franzöſiſcher Literatur

Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ ücher jeden Tag von Morgens

deſſelben entſprechende Summe rückgabe von mir zurückerſtattet

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und

4 Bücher:

6 Bücher: 1 Mt. 50 Pf.

2 Mrk. Pf.

7» 4 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zurückſendung

n und Gefahr ſelbſt zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und

defecte Bücher(namentlich bei ſolchen mit Kupfern ꝛc.) muß der

Ladenpreis erſetzt werden. Iſt das zerriſſene,

beſchmutzte, ver⸗

lorene oder defecte Buch ein Theil eines größeren Werkes, ſo iſt

der Leſer zum Erſatz des Gan

verpflichtet.

en 7. Ausleihezeit. Dieſelbe 5 auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß das 2 eiterverleihen

der Bücher nicht ſtattfinden darf,

indem Diejenigen, welche die⸗

ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

LP