Teil eines Werkes 
Schuld und Unschuld : Roman : 3. Band (1862)
Entstehung
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deutſcher, engliſcher franzöſiſcher Literatur

Cdnard Oltmunn in Gießen, Schloßgaſſe Lit. A. Nr. 256.

Leih- und eſebedingungen. offensein der Bibliothek. Die Bibliothek ſteht zur Em⸗ und Rückgabe der Bücher jeden Tag von Morgens

7 Uhr bis Abends 8 Uhr offen.

2. Lesepreis. Bei Rückgabe eines geliehenen Buches wird von jedem Tag 5 Pf. bezahlt. Die Zeit eines Tages iſt zu 24 Stun⸗ den angenommen.

3.(aution. Unbekannte Perſonen müſſen, bei Entgegennahme eines Buches, eine dem Werthe deſſelben entſprchende Summe hinterlegen, welche bei deſſen Zurückgabe von mir zurückerſtattet wird.

4. Abonnement. Daſſelbe muß voraus bezahlt werden und beträgt: für wöchentlich 2 Bücher: 4 Bücher:

auf 1 Monat: TN P. N Pf.

3 5 5. Auswärtige Abonnenten haben für Hin⸗ und Zuräckſendung der Bücher auf ihre eigenen Koſten und Gefahr ſeth zu ſorgen.

6. Schadenersatz. Für beſchmutzte, zerriſſene, verlorene und defecte Bücher(namentlich bei ſolchen' mit Kupfern c.) muß der Ladenpreis erſetzt werden. Iſt vas zerriſſene, beſchmutzte, ver⸗ lorene oder defecte Buch 6 Theil eines größeren Werkes, ſo iſt der Leſer zum Erſatz des Ganzen verpflichtet.

7. Ausieihezeit. Dieſelbe iſt auf 14 Tage feſtgeſetzt und wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht. daß das Weiterverleihen der Bücher nicht ſtattfinden darf, indem Diejenigen, welche die⸗ ſelben von mir geliehen, auch dafür zu ſtehen haben.

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